Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand Januar 2026 · Showtime-PA · Serkan Erkılınç · Prescherstraße 2, 74405 Gaildorf
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Miet-, Service- und Dienstleistungsverträge zwischen Showtime-PA (Inhaber: Serkan Erkılınç, Prescherstraße 2, 74405 Gaildorf, nachfolgend „Anbieter") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Mieter"). Entgegenstehende oder abweichende AGB des Mieters haben keine Gültigkeit, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Unterzeichnung eines Angebots seitens des Mieters. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich bis zur Gegenzeichnung oder Auftragsbestätigung. Änderungen, Ergänzungen oder Stornierungen bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn der Anbieter diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 3 Leistungsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Vermietung von Veranstaltungstechnik (PA-Systeme, Lichtanlagen, Fotoboxen, Beamer, DJ-Equipment, Effektgeräte u. a.) sowie optional damit verbundene Serviceleistungen (Aufbau, Abbau, Techniker-Betreuung, Fotografie). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nicht erbracht, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart und zusätzlich berechnet.
§ 4 Preise, Mehrwertsteuer und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung netto ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB berechnet. Der Anbieter behält sich vor, bei Verzug die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich offener Beträge zu verweigern und entstandene Mahn- und Inkassokosten in voller Höhe dem Mieter zu belasten.
§ 5 Anzahlung und Vorauszahlung
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags fällig und als Sicherheitsleistung zu entrichten. Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig, sofern in § 6 keine höhere Stornopauschale greift. Für Neukunden sowie bei Auftragswerten über 1.000 € netto kann der Anbieter eine vollständige Vorauszahlung verlangen. Der Anbieter ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der Anzahlung zu beginnen.
§ 6 Stornierung, Rücktritt und Auftragsstornierung
Stornierungen bedürfen der Schriftform. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung beim Anbieter. Es gelten folgende Stornopauschalen:
- Bis 30 Tage vor dem Event: 30 % der Netto-Auftragssumme
- 15 bis 29 Tage vor dem Event: 50 % der Netto-Auftragssumme
- 8 bis 14 Tage vor dem Event: 75 % der Netto-Auftragssumme
- 7 Tage oder weniger / kurzfristig / am Tag selbst: 100 % der Netto-Auftragssumme
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornopauschale angerechnet. Darüber hinausgehende nachgewiesene Schäden (z. B. Fahrtkosten, Material, Subunternehmer) werden gesondert in Rechnung gestellt. Höhere Gewalt (§ 12) begründet kein Stornierungsrecht ohne Entschädigung.
§ 7 Lieferung, Aufbau und Abbau
Lieferort, Aufbauzeit und Abbauzeit werden im Angebot vereinbart. Der Mieter ist verpflichtet, zum vereinbarten Zeitpunkt einen geeigneten, zugänglichen und sicheren Aufstellungsort bereitzustellen sowie ausreichende Stromanschlüsse (Schukosteckdosen, CEE-Anschlüsse je nach Angebot) und ggf. eine Einweisungsperson zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen des Aufbaus durch den Mieter (nicht zugängliches Gelände, fehlende Anschlüsse, fehlende Einweisung) werden nach Aufwand ab dem vereinbarten Aufbauzeitpunkt mit dem gültigen Stundensatz des Anbieters berechnet. Kommt ein Aufbau durch Verschulden des Mieters nicht zustande, bleibt die volle Vergütung geschuldet.
§ 8 Pflichten des Mieters bei der Nutzung
Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Equipment:
- ausschließlich bestimmungsgemäß und sachgemäß zu nutzen,
- nicht an Dritte weiterzuvermieten, zu verleihen oder zu überlassen,
- nicht umzubauen, zu verändern oder zu reparieren,
- vor Nässe, Verschmutzung und Beschädigung zu schützen,
- in den vereinbarten Bereichen zu belassen und nicht zu versetzen ohne Rücksprache,
- nur durch befugtes Personal bedienen zu lassen (bei Service-Buchung ausschließlich durch den Techniker des Anbieters),
- alle Sicherheitshinweise und Bedienungsanleitungen zu beachten.
Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter vollumfänglich für alle daraus resultierenden Schäden.
§ 9 Haftung des Mieters für Schäden, Verlust und Diebstahl
Der Mieter übernimmt ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Equipments die volle Haftung für sämtliche Schäden, Verlust, Zerstörung und Diebstahl, unabhängig davon, durch wen diese verursacht wurden (Mieter, Gäste, Dritte, höhere Gewalt während des Events). Der Mieter haftet mit dem Wiederbeschaffungswert zum aktuellen Marktpreis (Neupreis). Eine Wertminderung durch normale Nutzung wird nicht anerkannt. Beschädigtes Equipment ist auf Kosten des Mieters zu reparieren oder zu ersetzen; die Entscheidung obliegt ausschließlich dem Anbieter. Etwaige Versicherungsleistungen des Mieters sind gegenüber dem Anbieter vorrangig geltend zu machen. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden und Verluste unverzüglich dem Anbieter zu melden.
§ 10 Unsachgemäße Nutzung und Folgekosten
Bei unsachgemäßer Nutzung, Missachtung der Bedienungshinweise oder Überlastung des Equipments ist der Mieter verpflichtet, alle entstehenden Reparaturkosten, Ausfallkosten, Mieteinnahmeausfälle bei Folgevermietungen sowie Entsorgungskosten vollständig zu tragen. Ausfallkosten werden auf Basis des vereinbarten Tages-Mietsatzes für jeden Tag berechnet, an dem das Equipment aufgrund des Schadens nicht vermietbar ist.
§ 11 Rückgabe des Equipments
Das Equipment ist zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort vollständig, gereinigt und unbeschädigt zurückzugeben bzw. zur Abholung bereitzustellen. Verschmutztes Equipment wird auf Kosten des Mieters gereinigt (Mindestpauschale 50 €). Für jeden begonnenen Tag der Überschreitung der vereinbarten Mietzeit wird der volle Tagesmietpreis berechnet. Bei Nichtherausgabe ist der Anbieter berechtigt, unverzüglich rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 12 Technische Voraussetzungen und Sicherheit
Der Mieter gewährleistet, dass am Veranstaltungsort alle notwendigen technischen Voraussetzungen (Stromanschlüsse, Sicherungskapazitäten, Raumhöhe, Belastbarkeit der Böden/Decken) vorhanden sind. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistung zu verweigern oder zu unterbrechen, wenn er die Sicherheit des Equipments oder der anwesenden Personen als nicht gewährleistet betrachtet, ohne dass hieraus Ansprüche des Mieters entstehen. Die volle Vergütung bleibt in diesem Fall geschuldet.
§ 13 Haftungsbeschränkung des Anbieters
Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für:
- mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, immaterielle Schäden,
- technische Defekte, die auf normaler Abnutzung oder höherer Gewalt beruhen,
- Ausfälle durch Stromversorgungsprobleme seitens des Veranstaltungsorts,
- Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Mieters entstehen,
- Folgeschäden aus Betriebsunterbrechungen.
Die Haftung des Anbieters ist in jedem Fall auf die Höhe der bezahlten Netto-Auftragssumme begrenzt.
§ 14 Höhere Gewalt
Unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, Ausfall von Lieferketten, technische Ausfälle durch Dritte), entbinden den Anbieter von seiner Leistungspflicht ohne Schadensersatzpflicht. In solchen Fällen hat der Anbieter Anspruch auf Erstattung bereits entstandener Kosten. Der Mieter kann in diesen Fällen nicht auf Stornierung ohne Vergütung bestehen.
§ 15 Urheberrecht, Referenz und Fotos
Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen seiner Tätigkeit angefertigte Fotos, Videos und Dokumentationen des Events als Referenz in Portfolio, Website und sozialen Medien zu veröffentlichen, sofern keine schutzwürdigen Interessen des Mieters entgegenstehen. Alle durch den Anbieter erstellten Inhalte (Fotos, Videos, Designmaterialien) verbleiben im Urheberrecht des Anbieters. Der Mieter erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den persönlichen Bereich. Eine kommerzielle Weiterverwertung ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt.
§ 16 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung nach DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter showtimepa.de.
§ 17 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei (Preise, Konzepte, Kundendaten, technische Details) nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum von drei Jahren nach Vertragsende.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gaildorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Stand: Januar 2026.